Erstellen Sie einen Kaufvertrag

Diese Vorlage wurde erstellt von: Marc Leonhard, Dr. LL.M., Rechtsanwalt Dr. Marc Leonhard, LL.M.

Anleitung

Verkaufen Sie ein Fahrzeug, ein Tier oder andere Sache? Soll den Kaufpreis einmalig, teils im Voraus, teils nach Übetragung oder in Raten bezahlt werden?

Kaufvertrag

zwischen
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(nachfolgend " Verkäufer " genannt)
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(nachfolgend " Käufer " genannt)
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( Verkäufer und Käufer nachfolgend auch die "Vertragsparteien" oder einzeln als die "Vertragspartei" bezeichnet)
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SCHLIEßEN DIE FOLGENDE VEREINBARUNG:
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Ich möchte verkaufen
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1.
Kaufgegenstand
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1.1.
Der Verkäufer verkauft an den Käufer folgendes in seinem Eigentum stehende Kraftfahrzeug ("Kaufgegenstand"): Hersteller
, Typ
, Amtl. Kennzeichen
, Fahrzeug-Identifizierungsnummer
, Fahrzeugbriefnummer
, Erstzulassung
, Tüv bis
, AU bis
, Kilometerstand
, Farbe
.
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1.2.
Mitverkauft wird das serienmäßige Zubehör (Reserverad, Bordwerkzeug, Warndreieck, Verbandskasten); ebenfalls mitverkauft wird folgendes Zubehör:
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1.2.1.
;
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2.
Kaufpreis
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2.1.
Der Kaufpreis beträgt
+ mit Worten
Im Kaufpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer
.
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2.2.
Die Vertragsparteien erklären zustimmend, dass der Kaufpreis als der Endpreis vereinbart ist.
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2.3.
Der Kaufpreis gilt ab Lager am Sitz des Verkäufers. Die Kosten für den etwaig vom Käufer gewünschten Versand sind im Kaufpreis nicht enthalten und zusätzlich vom Käufer zu tragen.
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3.
Zahlungsbedingungen
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Der Kaufpreis soll bezahlt werden
3.1.
Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar ohne Abzug bei Übergabe des Fahrzeugs, der Fahrzeugpapiere, und sämtlicher Schlüssel
.
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3.2.
Der Käufer zahlt den Kaufpreis
zu Händen des Verkäufers oder einer von ihm genannten Person mit Inkassovollmacht.
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4.
Erklärungen, Gewährleistung und Haftung des Verkäufers
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4.1.
Der Käufer hat den Pkw vor Vertragsschluss eingehend besichtigt und Probe gefahren.
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4.2.
Der Verkäufer sichert folgendes zu:
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4.2.1.
Ich bin Eigentümer des Fahrzeugs (nebst dem oben beschriebenen Zubehör) und darf hierüber frei verfügen ; der Pkw ist frei von Rechten Dritter.
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4.2.2.
Das Fahrzeug hat in der Zeit, in der es in meinem Eigentum stand,
Unfallschäden erlitten.
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4.2.3.
Das Fahrzeug wurde in der Zeit, in der es in meinem Eigentum stand, nicht als Mietwagen, Dienstwagen oder Fahrschulwagen gewerblich genutzt.
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4.3.
Der Verkäufer erklärt, dass nach seiner Kenntnis:
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4.3.1.
das Kraftfahrzeug auch vor seiner Eigentümerstellung
war;
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4.3.2.
das Kraftfahrzeug keinen Austauschmotor hat;
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4.3.3.
der auf dem Tachometer ablesbare Kilometerstand richtig ist;
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4.3.4.
das Kraftfahrzeug auch vorher nicht gewerblich genutzt wurde;
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4.3.5.
das Kraftfahrzeug kein Importfahrzeug ist;
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4.3.6.
keine sonstigen versteckten Mängel aufweist.
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Ist der Käufer Verbraucher und der Verkäufer Unternehmer?
Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn der Verkäufer Unternehmer (§ 14 BGB) ist, der an einen Verbraucher (§ 13 BGB) eine bewegliche Sache verkauft. Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann die Haftung des Verkäufers für Mängel der Kaufsache nicht ausgeschlossen werden. Lediglich die Gewährleistungsfrist kann bei gebrauchten Sachen nach § 475 Abs. 2 BGB auf 1 Jahr verkürzt werden. Schadensersatzansprüche des Käufers können zwar beschränkt oder ausgeschlossen werden, bei Formularverträgen ist dies allerdings nur in sehr engen Grenzen möglich.
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5.
Gewährleistung
Die Haftung für Mängel (Rechte des Käufers auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung) kann bei einem Verbrauchsgüterkauf nicht ausgeschlossen werden. Lediglich die Gewährleistungsfrist kann bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr verkürzt werden. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Mängeln der Kaufsache können ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, bei Formularverträgen geht das aber nur in sehr engen Grenzen.
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5.1.
Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen des BGB.
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5.2.
Der Verkäufer schließt seine Haftung für Schäden aus, soweit nicht für die Beschaffenheit eine Garantie übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. Der Ausschluss der Haftung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche jeglicher Art, wenn der Verkäufer, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich seine Pflichten verletzt haben sowie auf Schadensersatzansprüche bei Verletzungen des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn die Pflichten fahrlässig verletzt wurden, die Haftung ist in diesen Fällen auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
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5.3.
Mängelansprüche und Schadensersatzansprüche, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Mangel stehen, verjähren innerhalb eines Jahres nach Übergabe.
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5.4.
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6.
Gefahrübergang
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6.1.
Im Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung des Kaufgegenstands auf den Käufer über.
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7.
Übereignung und Ummeldung
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7.1.
Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass das Eigentum an dem Pkw mit Abschluss dieses Vertrages auf den Käufer übergeht. Der Pkw wurde nebst
Fahrzeugschlüsseln, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sowie die Bescheinigungen über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung bei Unterzeichnung dieses Vertrages übergeben; der Käufer bestätigt hiermit den Erhalt dieser Unterlagen.
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7.2.
Hinsichtlich der bei
eingelagerten Winterräder tritt der Verkäufer hiermit dem Käufer seinen Herausgabeanspruch gegen
ab und berechtigt
, die Winterräder an den Käufer herauszugeben.
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7.3.
Der Käufer verpflichtet sich, das Kraftfahrzeug unverzüglich, spätestens bis zum
, bei der für ihn zuständigen Zulassungsbehörde auf sich umzumelden. Er stellt den Verkäufer von jeder Haftung und allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf den Wagen frei, welche die Zeit ab der Übergabe betreffen.
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8.
Schlussbestimmungen
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8.1.
Sollte sich eine Bestimmung als rechtsunwirksam oder undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Für den Fall, dass mindestens eine der Vertragsparteien ein Verbraucher ist, gelten anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung die gesetzlichen Regelungen. Sind beide Vertragsparteien Unternehmer, wird die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
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8.2.
Es wurden keine Nebenabreden getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.
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8.3.
Diese Vereinbarung ersetzt alle vorher getroffenen Absprachen der Vertragsparteien.
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8.4.
Jede Vertragspartei erhält eine schriftliche Ausfertigung des Vertrages.
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8.5.
Die Vertragsparteien tragen alle ihre Kosten im Rahmen dieses Vertragsschlusses selbst.
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8.6.
Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien in Kraft.
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, den
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, den
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