Erstellen Sie eine Dienstgütevereinbarung (SLA) kostenlos

Diese Vorlage wurde erstellt von: Team Legito, Legito

Anleitung

Die Vereinbarung, die in IT für Führung des Servers oder der Software benutzt ist.

Dienstgütevereinbarung (SLA)

zwischen
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Art der Vertragspartei
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nachfolgend "Dienstgeber" genannt
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nachfolgend "Dienstnehmer" genannt
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( "Dienstgeber" und "Dienstnehmer" nachfolgend auch die "Vertragsparteien" oder einzeln als die "Vertragspartei" bezeichnet)
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SCHLIEßEN DIE FOLGENDE VEREINBARUNG:
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1.
Vertragsgegenstand
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Dienstgeber wird außer Service auch die technische Unterstützung der Internetapplikation („Cloud“ Lösung) gewähren
1.1.
Dienstgeber verpflichtet sich vertraglich für den Dienstnehmer der Sicherstellung der Betreibung der Internetapplikation mit dem Name
unter den angeführten Bedingungen dieses Vertrages zu gewähren , deren Hauptfunktionen sind
. Diese Internetapplikation ist am Internet zugänglich auf der Internetadresse
(weiter als "die Betreibung der Internetapplikation").
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1.2.
Dienstgeber verpflichtet sich vertraglich für den Dienstnehmer folgender Dienstleistungen sicherzustellen:
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1.2.1.
,
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(weiter zusammen als "die technische Unterstützung").
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1.3.
Dienstnehmer verpflichtet sich vertraglich dem Dienstgeber die Belohnung unter den angeführten Bedingungen dieses Vertrages für die Betreibung der Internetapplikation und für die technische Unterstützung zu bezahlen.
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2.
Bedingungen der Betreibung der Internetapplikation
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2.1.
Dienstgeber verpflichtet sich vertraglich den Computerserver um der minimalen technischen Spezifikation
für die Betreibung der Internetapplikation sicherzustellen.
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2.2.
Dienstgeber verpflichtet sich vertraglich den Internetanschlusses (der Konnektivität) um der minimalen Geschwindigkeit
für die Betreibung der Internetapplikation sicherzustellen.
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2.3.
Dienstgeber gewährleistet im Rahmen der Betreibung der Internetapplikation die Verbindung der angeführten Internetapplikation durch das Internetnetz im Umfang minimal
% der Zeit im jeden
.
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2.4.
Dienstgeber ist
die Stilllegung des Servers durchzuführen, darauf die Betreibung der Internetapplikation verläuft , und das in der Zeit von
Uhr bis
Uhr (weiter nur "Stillegungen"). Diese Stilllegungen ist berechtigt maximal
oder nach der Vereinbarung der Vertragsparteien durchzuführen.
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2.5.
Dienstgeber ist berechtigt die Stilllegungen
des Dienstnehmers durchzufürhen. Der Dienstgeber ist verpflichtet die Stilllegung dem Dienstnehmer
im Voraus kundzutun.
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2.6.
Die Zeit der Stilllegungen
zum Zweck der Anordnung des Absatzes 2.3. eingerechnet, wie Zeit des Abfalles des Servers (d. h. die Zeit, wann die Verbindung der Internetapplikation in das Internetnetz nicht sichergestellt wurde).
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3.
Meldung der Anforderungen
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3.1.
Dienstnehmer ist verpflichtet dem Dienstgeber die Anforderungen an die Gewährung der technische Unterstützung mit den folgenden Weisen anzumelden:
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3.1.1.
mittels der E-Mail-Nachricht an die Adresse
;
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3.1.2.
Kontakt per Telefon
;
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3.1.3.
mittels der Funktion
im Informationssystem
;
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4.
Die Gewichtigkeit der Anforderungen
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4.1.
Die Anforderungen mit der höchsten Gewichtigkeit sind die Anforderungen, die betreffen:
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4.1.1.
;
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4.2.
Die Anforderungen mit der höhen Gewichtigkeit sind die Anforderungen, die betreffen:
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4.2.1.
;
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4.3.
Die Anforderungen mit der mittleren Gewichtigkeit sind die Anforderungen, die betreffen:
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4.3.1.
;
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4.4.
Die Anforderungen mit der niedrigen Gewichtigkeit sind die alle Anforderungen, die man nicht in die vorangehenden Klassen einfügen kann.
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4.5.
Im Falle der begründeten Bedenklichkeiten davon, in welche Klasse der Anforderungen gegebene Anforderung fallen soll, gilt, dass die Anforderung in die Klasse mit
Gewichtigkeit fällt.
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5.
Zeit des Anforderungsempfanges
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5.1.
Dienstgeber ist verpflichtet die Anforderungen des Dienstnehmers an die Leistung der technischen Unterstützung
zu empfangen. Das heißt, dass Dienstgeber in jeder Zeit die Anforderungen (24 Stunden pro Tag) und an jedem Tag einschließlich der Feiertage und der Wochenenden empfangen kann.
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6.
Erste Reaktion auf die abgesendete Anforderung
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6.1.
Dienstgeber ist verpflichtet dem Dienstnehmer erste Reaktion (namentlich die Empfang der Anforderung anmelden) auf die Anforderung mit der größten Gewichtigkeit spätestens bis
von der Zustellung der solchen Anforderung abzusenden, die in Einklang mit den Bedingungen des Artikels 5. dieses Vertrages ist.
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6.2.
Dienstgeber ist verpflichtet dem Dienstnehmer erste Reaktion (namentlich die Empfang der Anforderung anmelden) auf die Anforderung mit der größeren Gewichtigkeit spätestens bis
von der Zustellung der solchen Anforderung abzusenden, die in Einklang mit den Bedingungen des Artikels 5. dieses Vertrages ist.
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6.3.
Dienstgeber ist verpflichtet dem Dienstnehmer erste Reaktion (namentlich die Empfang der Anforderung anmelden) auf die Anforderung mit der mittleren Gewichtigkeit spätestens bis
von der Zustellung der solchen Anforderung abzusenden, die in Einklang mit den Bedingungen des Artikels 5. dieses Vertrages ist.
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6.4.
Dienstgeber ist verpflichtet dem Dienstnehmer erste Reaktion (namentlich die Empfang der Anforderung anmelden) auf die Anforderung mit der niedrigen Gewichtigkeit spätestens bis
von der Zustellung der solchen Anforderung abzusenden, die in Einklang mit den Bedingungen des Artikels 5. dieses Vertrages ist.
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7.
Auflösung der Anforderungen
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7.1.
Dienstgeber ist verpflichtet
des Dienstnehmers mit der größten Gewichtigkeit in der Frist
von der Zustellung der solchen Anforderung einzuleiten von der Zustellung der solchen Anforderung, die in Einklang mit den Bedingungen des Artikels 5. dieses Vertrages ist.
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7.2.
Dienstgeber ist verpflichtet
des Dienstnehmers mit der größeren Gewichtigkeit in der Frist
von der Zustellung der solchen Anforderung einzuleiten , die in Einklang mit den Bedingungen des Artikels 5. dieses Vertrages ist.
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7.3.
Dienstgeber ist verpflichtet
des Dienstnehmers mit der mittleren Gewichtigkeit in der Frist
von der Zustellung der solchen Anforderung einleiten , die in Einklang mit den Bedingungen des Artikels 5. dieses Vertrages ist.
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7.4.
Dienstgeber ist verpflichtet
des Dienstnehmers mit der niedrigen Gewichtigkeit in der Frist
von der Zustellung der solchen Anforderung einleiten , die in Einklang mit den Bedingungen des Artikels 5. dieses Vertrages ist.
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8.
Umfang der technischen Unterstützung
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8.1.
Dienstgeber verpflichtet sich vertraglich dem Dienstnehmer die technische Unterstützung äußerst im Umfang
Stunde(n) pro
zu gewähren.
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8.2.
Die Anforderungen darf Dienstnehmer ablehnen, deren Lösung den vereinbarten Umfang überschreiten würd.
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8.3.
Im Falle, dass Dienstgeber die Lösung der Anforderung nach dem vorangehenden Absatz ablehnen wird, wird die Lösung gegebener Anforderung am darauf folgenden Tag verschoben werden, falls Dienstnehmer nicht dem Dienstgeber mitteilt, dass im diesen Fall er um die Lösung der Anforderung kein Interesse hat.
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9.
Belohnung
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Ich möchte vereinbaren
9.1.
Dienstnehmer verpflichtet sich dem Dienstgeber für die Betreibung der Internetapplikation den Betrag in der Höhe von
+ mit Worten
zu bezahlen, welcher zahlbar binnen
Tag des Monates wird, der angeführter Zeitabschnitt
.
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9.2.
Dienstnehmer verpflichtet sich dem Dienstgeber für die Gewährung der technischen Unterstützung im Umfang, der im Artikel 8. dieses Vertrages vereinbart wird , der Fixbelohnung in der Höhe von
+ mit Worten
für
zu bezahlen ,in der die technische Unterstützung nach diesem Vertrag geleistet wird (weiter als "die Belohnung").
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9.3.
Dienstgeber ist berechtigt Belohnung in voller Höhe zu bekommen, auch im Falle, dass die technische Unterstützung vom Dienstnehmer nicht in vollem Umfang gebraucht werden wird.
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9.4.
In allen Beträgen
die Mehrwertsteuer inbegriffen.
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10.
Zahlungsbedingungen
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10.1.
Die Belohnung ist zahlbar am
Tag
gegen dem die Belohnung bezahlt ist.
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10.2.
Jede Finanzfüllung für Dienstgeber ist zahlbar
, bei der Bank im Sitz
.
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10.3.
Dienstgeber ist verpflichtet eine Steuerquittung an die Belohnung oder an die andere Finanzfüllung anzustellen. Die Angaben der Steuerquittung werden übereinstimmend mit den Angaben dieses Vertrages. Dienstgeber soll diese Steuerquittung dem Dienstnehmer überbringen.
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10.4.
Dienstgeber ist berechtigt der Steuerquittung auch in der elektronischen Post überzubringen.
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11.
Vertragsstrafe
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11.1.
Im Falle, dass Dienstnehmer in Verzug mit der Bezahlung der Belohnung oder des Teils der Belohnung nach dem Absatz 10.1. dieses Vertrages geraten wird, verpflichtet sich Dienstnehmer dem Dienstgeber die Vertragsstrafe in der Höhe
% aus dem Schuldbetrag für jeden Tag bis in völlige Bezahlung der Belohnung zu bezahlen.
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11.2.
Im Falle, dass Dienstgeber in Verzug mit der Eröffnung der Lösung der Anforderung des Dienstnehmers mit der größten Gewichtigkeit nach dem Absatz 7.1. dieses Vertrages geraten wird, verpflichtet sich dem Dienstnehmer die Vertragsstrafe in der Höhe von
+ mit Worten
für
des Verzuges bis in der Eröffnung der Lösung der Anforderung des Dienstnehmers zu bezhalen.
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11.3.
Im Falle, dass Dienstgeber in Verzug mit der Eröffnung der Lösung der Anforderung des Dienstnehmers mir der größeren Gewichtigkeit nach dem Absatz 7.2. dieses Vertrages geraten wird, verpflichtet sich dem Dienstnehmer die Vertragsstrafe in der Höhe von
+ mit Worten
für
des Verzuges bis in der Eröffnung der Lösung der Anforderung des Dienstnehmers zu bezahlen.
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11.4.
Im Falle, dass Dienstgeber in Verzug mit der Eröffnung der Lösung der Anforderung des Dienstnehmers mir der mittleren Gewichtigkeit nach dem Absatz 7.3. dieses Vertrages geraten wird, verpflichtet sich dem Dienstnehmer die Vertragsstrafe in der Höhe von
+ mit Worten
für
des Verzuges bis in der Eröffnung der Lösung der Anforderung des Dienstnehmers zu bezahlen.
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11.5.
Im Falle, dass Dienstgeber seine Pflicht nach dem Absatz 2.1. dieses Vertrages verletzt, verpflichtet sich dem Dienstnehmer die Vertragsstrafe in der Höhe von
+ mit Worten
für jeden angefangenen Tag zu bezahlen, in welchem die angeführte Pflicht verletzt werden wird.
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11.6.
Im Falle, dass Dienstgeber seine Pflicht nach dem Absatz 2.2. dieses Vertrages verletzt, verpflichtet sich dem Dienstnehmer die Vertragsstrafe in der Höhe von
+ mit Worten
für jeden angefangenen Tag zu bezahlen, in welchem die angeführte Pflicht verletzt werden wird.
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11.7.
Im Falle, dass Dienstgeber seine Pflicht nach dem Absatz 2.3. dieses Vertrages verletzt, verpflichtet sich dem Dienstnehmer die Vertragsstrafe in der Höhe von
+ mit Worten
für
zu bezahlen , in der die Verbindung der Internetapplikation in Internetnetz nicht gesichert werden wird.
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11.8.
Bezahlung der Vertragsstrafe hat keinen Einfluss auf den Anspruch des Dienstnehmers auf den Schadenersatz im vollen Umfang.
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12.
Schadenshaftung
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Dienstgeber soll für die Schäden haften
Jak bude zhotovitel díla odpovídat za škodu způsobenou objednateli špatně provedeným dílem?
12.1.
Dienstgeber haftet völlig für jeden Schaden, der vom Dienstgeber dem Dienstnehmer dank der beliebigen Pflichtverletzung des Dienstgebers verursacht wird.
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13.
Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses
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13.1.
Dieser Vertrag ist auf
Dauer abgeschlossen.
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13.2.
Jede von Vertragsparteien hat Berechtigung diesen Vertrag aufzukündigen. Die Kündigung muss schriftlich sein und mit der Kündigungsfrist
. Diese Frist beginnt laufen
, in dem die Kündigung dem zweite Vertragspartei überbracht wird.
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14.
Geheimhaltungspflicht
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14.1.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen geheim zu halten und sie oder Teile davon nicht an Dritte weiterzugeben. Die Vertragspartner verpflichten sich, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, dass Dritte keine Kenntnis von diesen vertraulichen Informationen nehmen können. Insbesondere werden die Vertragspartner nur solchen Mitarbeitern diese vertraulichen Informationen zur Kenntnis geben, die zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
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14.2.
Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch gegenüber Konzerngesellschaften, Unternehmen oder sonstigen Dritten, selbst wenn eine der Vertragsparteien daran direkt oder indirekt beteiligt ist. Wünscht ein Vertragspartner vertraulichen Informationen an ein mit ihm verbundenes Unternehmen weiterzugeben, hat er den anderen Vertragspartner über eine solche Weitergabe von vertraulichen Informationen vorher zu unterrichten und sicher zu stellen, dass diese Unternehmen die in der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung getroffenen Regelungen ebenfalls anerkennen.
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14.3.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für vertraulichen Informationen, die nachweislich:
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14.3.1.
dem empfangenden Vertragspartner schon vor der Mitteilung durch den anderen Vertragspartner bereits bekannt waren,
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14.3.2.
der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren,
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14.3.3.
der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des empfangenden Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich wurden,
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14.3.4.
auf anderen Wegen als durch die andere Vertragspartei oder mit dieser verbundene Unternehmen zur Kenntnis gelangt ist, ohne dass eine gegenüber letzteren unmittelbar oder mittelbar bestehende Pflicht zur Vertraulichkeit verletzt wurde und es rechtens war, diese Information weiter zu geben;
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14.3.5.
die der empfangende Vertragspartner unabhängig von der Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt hat oder hat entwickeln lassen,
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14.3.6.
oder auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen gelegt werden müssen.
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14.4.
Die Beweislast für das Vorliegen der genannten Ausnahmen obliegt dem jeweils empfangenden Vertragspartner.
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14.5.
Die Vertragspartner verpflichten sich, ihren Angestellten und Personen, die in die Kenntnis der ausgetauschten vertraulichen Informationen gemäß zu kommen, die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen, wie sie auch die Vertragspartner eingegangen sind. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden diese Pflichten auch für die Zeit nach dem Ausscheiden von Mitarbeitern auferlegt.
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15.
Höhere Gewalt
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15.1.
Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Arbeiten, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.
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15.2.
Jede Vertragspartei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Eintritt eines Falles höherer Gewalt der anderen Partei Nachricht mit allen Einzelheiten zu geben. Drüber hinaus haben die Parteien über angemessene, zu ergreifende Maßnahmen zu beraten.
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16.
Anwendbares Recht
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16.1.
Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Beim Dienstgütevereinbarung gelten bürgerliche Gesetze und zusätlich § 611 und weiter. Der Gerichtsstand ist
.
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17.
Schlussbestimmungen
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17.1.
Sollte sich eine Bestimmung als rechtsunwirksam oder undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Für den Fall, dass mindestens eine der Vertragsparteien ein Verbraucher ist, gelten anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung die gesetzlichen Regelungen. Sind beide Vertragsparteien Unternehmer, wird die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
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17.2.
Es wurden keine Nebenabreden getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.
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17.3.
Diese Vereinbarung ersetzt alle vorher getroffenen Absprachen der Vertragsparteien.
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17.4.
Jede Vertragspartei erhält eine schriftliche Ausfertigung des Vertrages.
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17.5.
Die Vertragsparteien tragen alle ihre Kosten im Rahmen dieses Vertragsschlusses selbst.
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17.6.
Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien in Kraft.
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, den
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, den
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Ich möchte KOSTENLOS über Terminfristen informiert werden
Das System wird Sie automatisch als Fristen im Rahmen der Vereinbarung informieren

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