Erstellen Sie einen Leihvertrag

Diese Vorlage wurde erstellt von: Heiko Hadjian, Anwaltskanzlei Hadjian

Anleitung

Im Gegensatz zur Miete wird bei der Leihe ein Gegenstand unentgeltlich zum Gebrauch überlassen. Sie sollten sich vertraglich absichern, bevor Sie einen Gegenstand verleihen.

Leihvertrag

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zwischen
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(nachfolgend " Verleiher " genannt)
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(nachfolgend " Entleiher " genannt)
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( Verleiher und Entleiher nachfolgend auch die "Vertragsparteien" oder einzeln als die "Vertragspartei" bezeichnet)
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SCHLIEßEN FOLGENDE VEREINBARUNG:
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1.
Leihobjekt
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Unter dem Begriff "Leihobjekt" in diesem Vertrag ist zu verstehen
amtliches Kennzeichen:
,Hersteller:
, Typ:
Erstzulassung :
,Fahrzeug-Identifizierungsnummer:
.
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2.
Überlassung/Verwendung
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Der Verleiher stellt dem Entleiher das vorstehende Leihobjekt unentgeltlich zur Verfügung.
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Der Entleiher verpflichtet sich, dem Verleiher das Leihobjekt nach Ablauf der vereinbarten Leihzeit zurückzugeben.
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Der Entleiher
berechtigt, das Leihobjekt oder ein Teil des Leihobjektes an Dritte weiterzugeben oder zu vermieten.
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Der Gesamtwert des Leihobjektes beläuft auf ca.
+ mit Worten
.
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An dem Leihobjekt dürfen keine irreversiblen bzw. technische Veränderungen vorgenommen werden.
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Ferner verpflichtet sich der Entleiher zur besonderen Sorgfalt im Umgang mit dem Leihobjekt. Sollte das Leihobjekt oder ein Teil davon durch unsachgemäße Behandlung oder Nutzung beschädigt werden, haftet der Entleiher für den daraus entstandenen Schaden.
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Dies gilt auch für den Fall, dass das Leihobjekt oder ein Teil davon verloren geht.
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Der Entleiher ist verpflichtet, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.
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Der Entleiher wird für die Dauer der Leihzeit auf seine Kosten eine Versicherung gegen Diebstahl, gegen Sachbeschädigung und gegen sonstigen Untergang des Leihobjekes abschließen.
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Jede Beschädigung oder Verlust der Leihgabe hat der Entleiher dem Verleiher sofort schriftlich anzuzeigen.
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3.
Beginn der Leihzeit/Übergabe des Leihobjektes
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Die Leihzeit beginnt mit der Übergabe des Leihobjektes durch den Verleiher an den Entleiher. Für die Übergabe des Leihobjektes vereinbaren die Vertragsparteien
.
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Der Entleiher bestätigt mit der Vertragsunterzeichnung die Übergabe und den Empfang des Leihobjektes.
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4.
Ende der Leihzeit/Rückgabe des Leihobjektes
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Das Leihobjekt soll zurückgegeben werden
Der Entleiher verpflichtet sich, das Leihobjekt dem Verleiher spätestens am
zurückzugeben.
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Das Leihobjekt ist an
zurückzugeben.
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5.
Rücktritt
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Der Verleiher ist zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt, wenn von dem Entleiher Vertragsbestimmungen verletzt werden. Im Falle des Rücktritts hat der Entleiher das Leihobjekt
zurückzugeben.
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Welchen Umfang soll die Vertragsstrafe haben?
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6.
Vertragsstrafe bei Verzug der Rückgabe
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Kommt der Entleiher mit der Rückgabe des Leihobjektes nach Unterpunkt 4. dieses Vertrages in Verzug, verpflichtet er sich dem Verleiher eine Vertragsstrafe in der Höhe von
+ mit Worten
für jeder Tag des Verzuges bis zur Rückgabe des Leihobjektes zu bezahlen.
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7.
Gerichtsstandsvereinbarung
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Für Streitigkeiten über oder aus diesem Leihvertrag ist der Gerichtsstand der Wohnsitz des
.
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8.
Schlussbestimmungen
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Sollte sich eine einzelne Vetragsklausel oder Bestimmung als rechtsunwirksam oder undurchführbar erweisen, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile. Für den Fall, dass mindestens eine Vertragsparteie Verbraucher ist, gelten anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung die gesetzlichen Regelungen. Sind beide Vertragsparteien Unternehmer, wird die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
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Dieser Leihvertrag gibt die vollständige Vereinbarung der Vetragsparteien wieder. Es wurden keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis.
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Diese Vereinbarung ersetzt alle vorher getroffenen Absprachen der Vertragsparteien.
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Jede Vertragspartei erhält eine schriftliche Ausfertigung des Vertrages.
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Die Vertragsparteien tragen alle ihre Kosten im Rahmen dieses Vertragsschlusses selbst.
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Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien in Kraft.
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, den
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__________________________________
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, den
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Heiko Hadjian | Anwaltskanzlei Hadjian
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