Erstellen Sie einen Pachtvertrag

Diese Vorlage wurde erstellt von: Marc Leonhard, Dr. LL.M., Rechtsanwalt Dr. Marc Leonhard, LL.M.

Anleitung

Gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Verpächter verpflichtet, dem Pächter die Nutzung des verpachteten Gegenstandes zu gewähren und der Pächter sich verpflichtet, die vereinbarte Pacht zu zahlen.

Pachtvertrag

zwischen
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
Parteienbezeichnung:
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
Name:
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
Anschrift:
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
Telefon:
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
Fax:
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
E-Mail:
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
(nachfolgend "Verpächter" genannt)
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
und
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
Parteienbezeichnung:
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
Name:
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
Anschrift:
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
Telefon:
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
Fax:
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
E-Mail:
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
(nachfolgend "Pächter" genannt)
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
( "Verpächter" und "Pächter" nachfolgend auch die "Vertragsparteien" oder einzeln als die "Vertragspartei" bezeichnet)
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
SCHLIEßEN DIE FOLGENDE VEREINBARUNG:
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
Ich möchte verpachten
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
1.
Pachtgegenstand
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
1.1.
Der Verpächter verpachtet hiermit an den Pächter die auf dem Grundstück in
belegende Gaststätte
mit den auf gesondertem Blatt (Anlage 1) verzeichneten Räumlichkeiten, ferner die zur Pacht gehörende Wohnung, bestehend aus
.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
1.2.
Mitverpachtet wird auch das gesamte vorhandene Wirtschaftsinventar, worüber ein besonderes Verzeichnis angefertigt wird, welches als Anlage 2 ebenfalls diesem Vertrag beigefügt ist. Durch Unterzeichnung dieses Vertrags und des Inventarverzeichnisses wird ausdrücklich anerkannt, dass die Räume den Anforderungen an den Gaststättenbetrieb und dessen Einrichtung genügen.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
1.3.
Mitverpachtet sind auch die zum Objekt gehörenden Parkflächen vor der Gaststätte.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
2.
Pachtdauer
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
2.1.
Das Pachtverhältnis beginnt mit der Übergabe des Pachtgegenstandes und
Die Übergabe erfolgt am
. Bei Übergabe des Pachtgegenstands an den Pächter wird ein gemeinsames Protokoll gefertigt.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
2.2.
Die Rückgabe erfolgt am
um
Uhr.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
Möchten Sie den Vertrag selbsttätig verlängern?
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
3.
Verlängern
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
3.1.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch nach dem Ablauf der Pachtzeit auf
Zeit, und das bis zum
, wenn er nicht spätestens
vor Ablauf der festen Pachtzeit von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
4.
Kündigung
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
4.1.
Die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
5.
Wertsicherungsklausel, Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
5.1.
Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass sich der (Mindest-)Pachtzins automatisch, ohne dass es einer Aufforderung bedarf, jeweils zum 1. 1. eines jeden Jahres im gleichen Verhältnis erhöht oder verringert, wie sich der vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden für Deutschland ermittelte Verbraucherpreisindex (Basis 2010 = 100) gegenüber dem Stand bei Pachtbeginn verändert hat.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
5.2.
Weitere Anpassungen erfolgen zu den gleichen Voraussetzungen. Ausgangsbasis ist jeweils der Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
5.3.
Sollte die Wertsicherungsklausel unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrags dennoch wirksam. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unverzüglich eine solche Wertsicherungsklausel zu vereinbaren, die rechtlich zulässig ist und in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
6.
Pacht und Nebenkosten
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
6.1.
Die
Pacht für die gewerblichen Räume (siehe Anlage 1) beträgt monatilich
+ mit Worten
zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Pacht für die Wohnräume beträgt
+ mit Worten
Der Gesamtbetrag von
+ mit Worten
ist bis zum
Werktag eines jeden Monats im Voraus
zu Händen des Verpächters oder einer von ihm genannten Person mit Inkassovollmacht.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
6.2.
Der Pächter hat sämtliche für den Gewerbebetrieb zu entrichtenden Steuern, Abgaben und sonstige Lasten sowie die durch den Gewerbebetrieb und die Benutzung der Mietwohnung und der gemeinschaftlichen Einrichtungen verursachten Betriebskosten gem. der BetrKV (Anlage 3) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu tragen.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
6.3.
Auf diese Nebenkosten ist eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von
+ mit Worten
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ebenfalls bis zum
Werktag eines jeden Monats zu zahlen.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
6.4.
Der Pächter hat, soweit möglich, direkt Versorgungsverträge mit den jeweiligen Versorgungsträgern (zB. Wasserwerk, Energieversorgungsunternehmen) abzuschließen und die Kosten direkt an die jeweiligen Versorgungsträger zu zahlen.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
6.5.
Über die Betriebskosten ist jährlich abzurechnen. Erhöhen sich die Betriebs- und Nebenkosten, so ist der Verpächter berechtigt, eine entsprechende Erhöhung auf den Pächter umzulegen.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
6.6.
Der Pächter ist nicht befugt, gegen die Pachtzinsforderung oder die Nebenkostenvorauszahlung aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Das Recht zur Minderung des Pachtzinses wegen Mängeln der Pachtsache bleibt unberührt.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
7.
Kaution
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
7.1.
Zur Sicherung aller Ansprüche des Verpächters gegen den Pächter aus diesem Pachtvertrag hat der Pächter eine Kaution in Höhe von
+ mit Worten
auf das in diesem Vertrag benannte Konto des Verpächters einzuzahlen.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
7.2.
Dem Pächter ist gestattet, die Kaution durch eine selbstschuldnerische, unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse bis zum
zu erbringen.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
7.3.
Wird in Folge von Verbindlichkeiten des Pächters die Sicherheit in Anspruch genommen, so hat der Pächter sie binnen zwei Wochen nach erfolgter schriftlicher Aufforderung wieder auf die volle Kautionshöhe aufzustocken.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
8.
Pachtzweck, Konzession
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
8.1.
Die Verpachtung erfolgt zum Betrieb
.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
8.2.
Eine von vorstehendem Abs. 8.1. abweichende Nutzung der Pachträume ist dem Pächter nur nach vorheriger schriftlicher Erlaubnis durch den Verpächter gestattet.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
8.3.
Das vertragliche Gebrauchsrecht des Pächters erstreckt sich nur auf den durch ihn selbst als Konzessionsinhaber geführten Geschäftsbetrieb.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
9.
Instandsetzung, Schönheitsreparaturen
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
9.1.
Das Pachtobjekt mit Inventar wird in gebrauchsfähigem Zustand übergeben und vom Pächter als vertragsgemäß anerkannt. Der Pächter verpflichtet sich, das Pachtobjekt schonend und pfleglich zu behandeln.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
9.2.
Die Instandhaltung des Pachtobjektes mit Ausnahme von Reparaturen an Dach und Fach obliegt dem Pächter. Die Instandhaltung umfasst dabei auch das Beheben von Schäden sowie die Wartung von Leitungen und Anlagen für Wasser, Elektrizität und Gas, an sanitären Einrichtungen, Verschlüssen von Fenstern und Türen, Rollläden, Öfen und Herden sowie der Zapf- und Schankanlage.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
9.3.
Der Pächter hat Schönheitsreparaturen am Pachtgegenstand auf eigene Kosten durchzuführen.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
9.4.
Der Pächter haftet dem Verpächter für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten verursacht werden, insbesondere auch, wenn Versorgungs- und Abflussleitungen, Toiletten, Heizungsanlagen usw. unsachgemäß behandelt, die Räume unzureichend gelüftet oder Heizrohre nicht ausreichend vor Frost geschützt werden.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
9.5.
Der Pächter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Unterpächter, Besucher, Lieferanten oder Personen, die sich mit seinem Willen in den Pachträumen aufhalten oder diese aufsuchen, verursacht werden.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
9.6.
Der Pächter hat Schäden, für die er einstehen muss, sofort zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung auch auf schriftliche Mahnung hin innerhalb angemessener Frist nicht nach, so kann der Verpächter die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Pächters vornehmen lassen. Im Falle drohender Schäden und unbekannten Aufenthalts des Pächters bedarf es der schriftlichen Mahnung und Fristsetzung nicht. Der Pächter hat das Pachtobjekt auf eigene Kosten von Ungezieferbefall freizuhalten.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
10.
Versicherungen
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
10.1.
Der Pächter verpflichtet sich, die gesamte Gaststätteneinrichtung in ausreichender Höhe gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturmschäden sowie gegen Einbruch-, Diebstahl- und Glasschäden zu versichern und sowohl den Versicherungsabschluss als auch die Prämienzahlung auf Verlangen jederzeit dem Verpächter nachzuweisen. Der Pächter tritt insoweit in bereits bestehende Versicherungsverträge ein, soweit er dies wünscht.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
10.2.
Der Verpächter verpflichtet sich, das Gebäude, in welchem die Gaststätte betrieben wird, auf seine Kosten gegen Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden zu versichern.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
11.
Inventar/Übernahme von Verträgen
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
11.1.
Der Pächter ist berechtigt, das Inventar im Rahmen des vertraglichen Pachtzwecks zu nutzen.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
11.2.
Die Erhaltung und Instandsetzung sämtlichen Inventars obliegt dem Pächter, der auch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Inventars trägt. Der Pächter hat das Inventar laufend in dem Zustand zu erhalten und in dem Umfang laufend zu ersetzen, der den Regeln einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entspricht. Die vom Pächter als Ersatz für abgenutztes, beschädigtes oder untergegangenes Inventar angeschafften Stücke werden mit der Einverleibung in das Inventar Eigentum des Verpächters.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
11.3.
Der Pächter übernimmt die folgenden, für den Betrieb der Gaststätte bestehenden Verträge:
.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
12.
Unterverpachtung
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
12.1.
Eine Unterverpachtung oder Untervermietung des Pachtobjektes oder von Teilen des Pachtobjektes ist ohne schriftliche Erlaubnis des Verpächters nicht gestattet.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
12.2.
Der Pächter darf das Pachtobjekt nur zu den in Ziff. 8.1. genannten gewerblichen Zwecken nutzen. Er ist nicht befugt, den gewerblichen Charakter der Pachtsache zu ändern.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
12.3.
Bei unbefugter Unterverpachtung kann der Verpächter verlangen, dass der Pächter sobald wie möglich, jedoch spätestens binnen Monatsfrist, das Unterpachtverhältnis kündigt. Geschieht dies nicht, dann kann der Verpächter das Hauptpachtverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
13.
Elektrizität, Gas, Wasser
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
13.1.
Die vorhandenen Leitungsnetze für Elektrizität, Gas und Wasser dürfen vom Pächter nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastung eintritt. Einen eventuellen Mehrbedarf kann der Pächter durch Erweiterung der Zuleitung auf eigene Kosten nach vorheriger Einwilligung des Verpächters decken.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
13.2.
Bei Störung und Schäden an den Versorgungsleitungen hat der Pächter für sofortige Abschaltung zu sorgen und ist verpflichtet, den Verpächter oder seinen Beauftragten sofort zu benachrichtigen.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
13.3.
Eine Veränderung oder Unterbrechung der Strom-, Gas- und Wasserversorgung gibt dem Pächter keine Ansprüche und/oder Rechte gegen den Verpächter.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
14.
Behördliche Genehmigungen
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
14.1.
Der Pächter ist verpflichtet, unverzüglich nach Vertragsabschluss alle für den Gaststättenbetrieb erforderlichen behördlichen Genehmigungen (insbesondere auch die Gaststättenerlaubnis) einzuholen. Der Verpächter sagt dem Pächter seine Mitwirkung bei der Beantragung der Konzession zu, soweit es ihrer insbesondere hinsichtlich des Nachweises der baulichen Voraussetzungen bedarf. Für Umstände, die in der Person, in den wirtschaftlichen Verhältnissen oder sonst in der Risikosphäre des Pächters begründet liegen und der Verfolgung des Pachtzwecks oder der Erteilung behördlicher Genehmigungen entgegen stehen, hat allein der Pächter einzustehen.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
14.2.
Wird eine benötigte behördliche Genehmigung/Konzession aus Gründen, die der Pächter zu vertreten hat, nicht erteilt oder widerrufen, so hat der Verpächter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
14.3.
Der Pächter hat insbesondere auch die für seinen Betrieb bestehenden Umweltschutzvorschriften einzuhalten.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
15.
Verkehrssicherungspflichten
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
15.1.
Dem Pächter obliegen die Verkehrssicherungspflichten des verpachteten Objektes, einschließlich aller mitverpachteter Nebenräume und Parkplätze sowie der Zuwege und öffentlicher Wege. Der Pächter verpflichtet sich, die Wegereinigung zu übernehmen und hält den Verpächter von allen Ansprüchen frei, die sich aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ergeben können.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
16.
Bauliche Änderungen
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
16.1.
Der Verpächter ist nach vorheriger Ankündigung berechtigt, notwendige grundlegende Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie notwendige bauliche Veränderungen durchzuführen. Der Pächter hat diese Maßnahmen zu dulden. Eine Minderung der Pacht kommt nur dann in Betracht, wenn die Maßnahmen den Gebrauch der Räume zum vereinbarten Zweck ausschließen oder erheblich beeinträchtigen.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
16.2.
Bauliche Änderungen durch den Pächter, insbesondere Um- und Einbauten sowie Installationen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verpächters vorgenommen werden. Wird die Erlaubnis erteilt, so ist der Pächter für die Einholung von eventuellen baurechtlichen Genehmigungen verantwortlich und hat alle Kosten hierfür zu tragen.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
16.3.
Der Pächter haftet für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit von ihm veranlassten Baumaßnahmen entstehen.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
17.
Betreten der Pachträume
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
17.1.
Der Verpächter kann die Pachträume während der Geschäftszeit nach vorheriger Ankündigung zur Prüfung ihres Zustandes oder aus anderen wichtigen Gründen betreten und hiermit auch andere Personen beauftragen.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
17.2.
Will der Verpächter das Grundstück veräußern oder die Pachträume weiterverpachten, so hat der Pächter nach vorheriger Ankündigung durch den Verpächter die Besichtigung durch Kauf- und Pachtinteressenten sowie durch Architekten, Handwerker oder Makler zu dulden.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
18.
Beendigung des Pachtverhältnisses
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
18.1.
Bei Beendigung des Pachtverhältnisses sind die Pachträume vollständig geräumt und sauber zurückzugeben.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
18.2.
Der Pächter hat alle Schlüssel – auch selbst beschaffte – zurückzugeben. Der Pächter haftet für sämtliche Schäden, die dem Verpächter oder einem Nachpächter aus der Verletzung dieser Pflicht entstehen.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
18.3.
Bei Beendigung des Pachtverhältnisses hat der Pächter auf seine Kosten die von ihm eingebrachten Einrichtungen aus den Mieträumen zu entfernen, Ein- und Umbauten zurückzubauen und den ursprünglichen Zustand der Pachträume wieder bezugsfertig herzustellen. Der Verpächter kann aber verlangen, dass vom Verpächter eingebrachte Einrichtungen bzw. vorgenommene Umbauten in den Pachträumen verbleiben. In diesem Fall hat der Verpächter dem Pächter den Zeitwert zu ersetzen, sofern eine Wertsteigerung des Pachtobjektes gegeben ist.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
18.4.
Bei Beendigung des Pachtverhältnisses hat der Pächter das Inventar in vertragsgemäßem Zustand herauszugeben. Für fehlende, beschädigte und solche Inventarteile, deren Gebrauchstauglichkeit durch Abnutzung oder Überalterung für eine ordnungsge¬mäße Bewirtschaftung nach der Verkehrsanschauung als aufgehoben zu gelten hat, ist vom Pächter Wertersatz zu leisten.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
18.5.
Ein Wertausgleich wegen der vom Pächter getätigten Aufwendungen zur Erhaltung, Instandsetzung und Ergänzung des Inventars findet zugunsten des Pächters nicht statt.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
19.
Bezugsverpflichtungen (Brauereibindung)
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
19.1.
Die Gaststätte ist brauereifrei und unterliegt keinen Bindungen hinsichtlich des Bezugs von Getränken und Speisen sowie hinsichtlich der Aufstellung von Automaten.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
19.2.
Es wird klargestellt, dass der Pächter nicht berechtigt ist, vertragliche Bindungen und Verpflichtungen jedweder Art einzugehen, die über seine persönliche Einstandspflicht und über die Dauer seiner Pachtzeit hinaus eine Bindung des Verpächters herbeizuführen geeignet sind. Der Pächter ist gegenüber dem Verpächter mit allen Ansprüchen ausgeschlossen, mit denen eine solche Bindung des Verpächters bezweckt wird oder einhergeht.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
20.
Anwendbares Recht
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
20.1.
Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Der Gerichtsstand ist
.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
21.
Schlussbestimmungen
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
21.1.
Sollte sich eine Bestimmung als rechtsunwirksam oder undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Für den Fall, dass mindestens eine der Vertragsparteien ein Verbraucher ist, gelten anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung die gesetzlichen Regelungen. Sind beide Vertragsparteien Unternehmer, wird die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
21.2.
Es wurden keine Nebenabreden getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
21.3.
Diese Vereinbarung ersetzt alle vorher getroffenen Absprachen der Vertragsparteien.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
21.4.
Jede Vertragspartei erhält eine schriftliche Ausfertigung des Vertrages.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
21.5.
Die Vertragsparteien tragen alle ihre Kosten im Rahmen dieses Vertragsschlusses selbst.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
21.6.
Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien in Kraft.
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
, den
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
__________________________________
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
_____
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
, den
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
__________________________________
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
_____
Kommentar hinzufügen
Abbrechen
Ich möchte, dass mein Dokument von einer Anwaltskanzlei verifiziert wird
Marc Leonhard, Dr. LL.M. | Rechtsanwalt Dr. Marc Leonhard, LL.M.
Mehr Infos anzeigen verbergen
Ich möchte KOSTENLOS über Terminfristen informiert werden
Das System wird Sie automatisch als Fristen im Rahmen der Vereinbarung informieren

Holen Sie sich dieses Dokument in PDF und Word

Dieses Dokument kostet 6.90 € (8.21 € mit Mehrwertsteuer)

Wir bitten um Geduld, das Dokument wird gerade für Sie vorbereitet.