Erstellen Sie einen Aufhebungsvertrag

Diese Vorlage wurde erstellt von: Marc Leonhard, Dr. LL.M., Rechtsanwalt Dr. Marc Leonhard, LL.M.

Anleitung

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Aufhebungsvertrag

zwischen
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Art der Vertragspartei
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nachfolgend " Vertragspartner 1 " genannt
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nachfolgend " Vertragspartner 2 " genannt
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( Vertragspartner 1 und Vertragspartner 2 nachfolgend auch die "Vertragsparteien" oder einzeln als die "Vertragspartei" bezeichnet)
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SCHLIEßEN DIE FOLGENDE VEREINBARUNG:
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1.
Aufhebung des Vertrages
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1.1.
Vertragsparteien vereinbaren auf dieser Weise die Aufhebung
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2.
Beendigung des Mietverhältnisses
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2.1.
Die Vertragsparteien haben am
einen
Mietvertrag über die Wohnung
in der
Straße in
, geschlossen. Auf diesen Mietvertrag wird Bezug genommen.
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2.2.
Das zwischen den Parteien bestehende Mietverhältnis über die o.g. Wohnung wird in beiderseitigem Einvernehmen zum
beendet.
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3.
Räumung und Übergabe
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3.1.
Der Mieter verpflichtet sich, die o.g. Wohnung spätestens bis zu dem in Absatz 2.2. genannten Beendigungstermin zu räumen und dem Vermieter einschließlich aller Schlüssel besenrein und geputzt (inkl. Fenster) zu übergeben.
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3.2.
Kommt der Mieter mit der Rückgabe der Mietsache in Verzug, hat er für jeden Tag der Verspätung eine Nutzungsentschädigung in Höhe von
+ mit Worten
an den Vermieter zu zahlen.
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3.3.
Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach der Beendigung des Mietverhältnisses fort, gilt das Mietverhältnis als nicht verlängrt. § 545 BGB findet keine Anwendung.
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3.4.
Zieht der Mieter vor dem
, aber nach dem
aus und übergibt er die Wohnung ordnungsgemäß, muss er nur noch für den Monat des Auszugs Miete zahlen; die Miete für die darauf folgenden Monate entfällt.
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4.
Schönheitsreparaturen
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4.1.
Der Vermieter verzichtet auf die Durchführung von Schönheitsreparaturen seitens des Mieters.
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4.2.
Küche, Bad und WC werden
zurückgegeben; im übrigen wird der Mieter die vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen (Artikel
des o.g. Mietvertrages ) bis zum
vornehmen.
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4.3.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Mieter auf Grund von Artikel
Mietvertrages im Zeitpunkt der Beendigung dieses Mietverhältnisses zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Zu den geschuldeten Schönheitsreparaturen
das Anstreichen der Wände und Decken in den beiden Zimmern mit weißer Farbe. Küche, Bad und Flur werden
zurückgegeben. Der Mieter verpflichtet sich, die genannten Schönheitsreparaturen bis zur Beendigung des Mietverhältnisses fachgerecht durchzuführen.
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5.
Mietkaution
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5.1.
Der Vermieter verpflichtet sich, die von dem Mieter gezahlte Kaution in Höhe von
+ mit Worten
einschließlich Zinsen spätestens bis zum Ablauf von
nach der Beendigung des Mietvertrages an dem Mieter zurückzuzahlen. Diese Pflicht besteht nicht, wenn und soweit dem Vermieter fällige Gegenansprüche aus dem Mietverhältnis zustehen, mit denen der Vermieter die Aufrechnung erklärt hat.
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6.
Betriebskosten
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6.1.
Die Parteien verzichten auf eine Betriebskostenabrechnung für das Jahr
.
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7.
Abfindung des Mieters
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7.1.
Der Vermieter zahlt dem Mieter eine einmalige Abstands- und Umzugskostenpauschale in Höhe von
+ mit Worten
zahlbar Zug um Zug gegen die Rückgabe der Wohnung gem. Ziffer
dieses Vertrages. Zieht der Mieter nicht fristgerecht bis zum
aus, verfällt diese Pauschale. Gleiches gilt, wenn der Mieter zwar fristgerecht auszieht, ohne aber die vereinbarten Schönheitsreparaturen oder Reinigungsarbeiten durchzuführen.
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8.
Weitere Vereinbarungen
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8.1.
Der Mieter kann den von ihm eingebauten Schrank im Flur in der Wohnung belassen.
.
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8.2.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass ihm kein Widerspruchsrecht gem. § 574 BGB zusteht.
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9.
Anwendbares Recht
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9.1.
Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Der Gerichtsstand ist
.
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10.
Schlussbestimmungen
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10.1.
Sollte sich eine Bestimmung als rechtsunwirksam oder undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Für den Fall, dass mindestens eine der Vertragsparteien ein Verbraucher ist, gelten anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung die gesetzlichen Regelungen. Sind beide Vertragsparteien Unternehmer, wird die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
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10.2.
Es wurden keine Nebenabreden getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.
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10.3.
Diese Vereinbarung ersetzt alle vorher getroffenen Absprachen der Vertragsparteien.
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10.4.
Jede Vertragspartei erhält eine schriftliche Ausfertigung des Vertrages.
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10.5.
Die Vertragsparteien tragen alle ihre Kosten im Rahmen dieses Vertragsschlusses selbst.
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10.6.
Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien in Kraft.
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, den
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, den
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