Erstellen Sie einen Käufer- Maklervertrag kostenlos

Diese Vorlage wurde erstellt von: Heiko Hadjian, Anwaltskanzlei Hadjian

Anleitung

Ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrages eine Vergütung (Maklerlohn) zu zahlen

Käufer- Maklervertrag

zwischen
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(nachfolgend "Käufer" genannt)
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(nachfolgend "Makler" genannt)
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( "Käufer" und "Makler" nachfolgend auch die "Vertragsparteien" oder einzeln als die "Vertragspartei" bezeichnet)
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SCHLIEßEN DIE FOLGENDE VEREINBARUNG:
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1.
Vertragsgegenstand
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1.1.
Der Käufer sucht
. Die näheren Anforderungen ergeben sich aus dem beigefügten Erfassungsbogen. Der Käufer beauftragt den Makler mit dem Nachweis entsprechender Objekte und Verkäufer oder mit der Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses.
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2.
Rechte und Pflichten des Makler
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2.1.
Der Makler darf weitere Vertriebspartner
, wenn dadurch dem Käufer keinerlei weitere Kosten zur Last fallen.
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2.2.
Der Makler
berechtigt auch für den Verkäufer entgeltlich tätig zu werden , wenn er diese Tätigkeit auf den Nachweis beschränkt und den Käufer zuvor schriftlich informiert. Jede Doppeltätigkeit verpflichtet den Makler zu strenger Unparteilichkeit.
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2.3.
Der Makler verpflichtet sich, dem Käufer von allen Umständen unverzüglich Kenntnis zu geben, die für dessen Kaufentscheidung von Bedeutung sein können. Er wird den Käufer
über den Stand seiner Bemühungen unterrichten. Zu eigenen Nachforschungen ist er jedoch nur dann verpflichtet, wenn dies separat vereinbart wird.
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2.4.
Der Makler verpflichtet sich, diesen Makler mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen. Er haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
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2.5.
Der Makler verpflichtet sich, hinsichtlich der im Rahmen der Maklervertrag erlangten Kenntnis über den Käufer Verschwiegenheit zu bewahren.
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3.
Rechte und Pflichten des Käufers
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3.1.
Der Käufer
berechtigt, mehrere Makler nebeneinander zu beauftragen.
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3.2.
Der Käufer
berechtigt, sich ohne Einschaltung des Maklers um den Abschluss des Kauvertrags zu bemühen.
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3.3.
Der Käufer verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung der Kaufabsicht.
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3.4.
Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Käufer bereits bekannt ist, ist der Käufer verpflichtet, den Nachweis des Maklers schriftlich oder in Textform zurückzuweisen.
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3.5.
Der Käufer ist verpflichtet, den Makler vom Zustandekommen eines Vertrags unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrags zu übermitteln.
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3.6.
Der Käufer ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Maklervertrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Käufer gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das vom Makler nachgewiesene Objekt, so schuldet der Käufer die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst abgeschlossen hätte.
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4.
Maklerprovision
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4.1.
Der Käufer verpflichtet sich, an den Makler eine
in Höhe von
+ mit Worten
(schließt die geltende gesetzliche Umsatzsteuer mit ein) zu bezahlen.
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4.2.
Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen Kaufvertrags mit dem von dem Maklernachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrags erst nach Beendigung des Maklervertrags, aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.
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4.3.
Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem im Artikel 1. und in dem Erfassungsbogen genannten Zweck wirtschaftlich entspricht. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Käufer in enger und dauerhafter rechtlicher oder persönlichen Verbindung steht.
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Möchten Sie den Vertrag automatisch verlängern?
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5.
Laufzeit und Kündigung
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5.1.
Der Maklervertrag wird bis zum
fest abgeschlossen.
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5.2.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils
, wenn er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
gekündigt wird.
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5.3.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.
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5.4.
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform (Fußnote).
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6.
Datenschutz
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6.1.
Der Käufer willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfange an den Interessenten übermittelt.
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7.
Widerrufsrecht
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Ist der Käufer Verbraucher?
7.1.
Ist der Käufer Verbraucher, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
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7.2.
Die Widerrufsfrist beträgt
Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
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7.3.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer den Makler mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
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7.4.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
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7.5.
Hiermit bestätigt der Käufer, davon Kenntnis genommen zu haben, dass sein oben genanntes Widerrufsrecht für den oben abgeschlossenen Maklervertrag erlischt, wenn der Makler ihm die vollständigen Unterlagen übergeben hat und eine Besichtigung stattfand, und der Käufer sich nur noch zu entscheiden hat, ob er den nachgewiesenen/vermittelten Hauptvertrag abschließt, ohne dass es weiterer Tätigkeiten des Maklers bedarf. Auf § 356 Abs. 4 BGB wurde der Käufer hingewiesen.
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8.
Folgen des Widerrufs
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8.1.
Wenn der Käufer diesen Vertrag widerruft, hat der Makler dem Käufer alle Zahlungen, die er vom Käufer erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die vom Makler angebotene , günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Makler eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Makler dasselbe Zahlungsmittel, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Käufer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
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8.2.
Hat der Käufer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem Makler einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Makler von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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9.
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10.
Anwendbares Recht
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10.1.
Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Der Gerichtsstand ist
.
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11.
Schlussbestimmungen
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11.1.
Sollte sich eine Bestimmung als rechtsunwirksam oder undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Für den Fall, dass mindestens eine der Vertragsparteien ein Verbraucher ist, gelten anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung die gesetzlichen Regelungen. Sind beide Vertragsparteien Unternehmer, wird die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
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11.2.
Es wurden keine Nebenabreden getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.
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11.3.
Diese Vereinbarung ersetzt alle vorher getroffenen Absprachen der Vertragsparteien.
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11.4.
Jede Vertragspartei erhält eine schriftliche Ausfertigung des Vertrages.
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11.5.
Die Vertragsparteien tragen alle ihre Kosten im Rahmen dieses Vertragsschlusses selbst.
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11.6.
Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien in Kraft.
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