Erstellen Sie einen Darlehensvertrag

Diese Vorlage wurde erstellt von: Heiko Hadjian, Anwaltskanzlei Hadjian

Anleitung

Auch im Familien- oder Bekanntenkreis sollten Sie Geldgeschäfte immer schriftlich in einem Darlehensvertrag fixieren.

Darlehensvertrag

zwischen
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(nachfolgend " Darlehensgeber " genannt)
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(nachfolgend " Darlehensnehmer " genannt)
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( Darlehensgeber und Darlehensnehmer nachfolgend auch die "Vertragsparteien" oder einzeln als die "Vertragspartei" bezeichnet)
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SCHLIEßEN FOLGENDE VEREINBARUNG:
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1.
Darlehensgewährung
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1.1.
Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein Darlehen in Höhe von
+ mit Worten
.
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1.2.
Das Darlehen
Laufzeit von
ab Auszahlung.
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1.3.
Der Darlehensnehmer nimmt das Darlehen an und verpflichtet sich, dem Darlehensgeber das Darlehen zu den Bedingungen dieses Vertrages zurückzuzahlen.
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2.
Auszahlung
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Wann wird die Darlehenssumme ausgezahlt?
2.1.
Der Darlehensnehmer bestätigt mir seiner Unterschrift unter diesen Darlehensvertrag den Erhalt des Darlehensbetrages.
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3.
Verzinsung
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3.1.
Das Darlehen ist
zu verzinsen.
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Sollen Sicherheiten bestellt werden?
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4.
Sicherheiten
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4.1.
Der Darlehensgeber gewährt das Darlehen dem Darlehensgeber ohne Sicherheiten.
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5.
Tilgung
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Wie soll das Darlehen zurückgezahlt werden?
5.1.
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das Darlehen dem Darlehensgeber spätestens bis
Tage von der Zustellung der Aufforderung des Darlehensgebers durch Überweisung auf das Bankkonto des Darlehensgebers, IBAN
, bei der Bank
zurückzuzahlen.
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5.2.
Die Vertragsparteien werden eine schriftliche Zahlungsquittung oder eine andere Urkunde, die die Rückzahlung der Darlehenssumme bestätigt, verfassen und gegenzeichnen.
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6.
Kündigung
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6.1.
Der Darlehensgeber kann diesen Darlehensvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
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6.2.
der Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens gefährdet wird;
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6.3.
der Darlehensnehmer vertragliche Verpflichtungen verletzt hat, insbesondere wenn
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6.3.1.
der Darlehensnehmer sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten bei Tilgung- oder Zinszahlungen in Verzug befindet;
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6.3.2.
der Darlehensnehmer unrichtige Angaben gemacht hat, die auf die Gewährung des Darlehens Einfluss hatten;
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6.3.3.
der Darlehensnehmer seiner Verpflichtung zur Bestellung der vereinbarten Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgekommen ist.
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7.
Gerichtsstandsvereinbarung
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7.1.
Für Streitigkeiten über oder aus diesem Darlehensvertrag ist der Gerichtsstand
.
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8.
Schlussbestimmungen
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8.1.
Sollte sich eine einzelne Vetragsklausel oder Bestimmung als rechtsunwirksam oder undurchführbar erweisen, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile. Für den Fall, dass mindestens eine Vertragsparteie Verbraucher ist, gelten anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung die gesetzlichen Regelungen. Sind beide Vertragsparteien Unternehmer, wird die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
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8.2.
Dieser Darlehensvertrag gibt die vollständige Vereinbarung der Vetragsparteien wieder. Es wurden keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis.
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8.3.
Diese Vereinbarung ersetzt alle vorher getroffenen Absprachen der Vertragsparteien.
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8.4.
Jede Vertragspartei erhält eine schriftliche Ausfertigung des Vertrages.
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8.5.
Die Vertragsparteien tragen alle ihre Kosten im Rahmen dieses Vertragsschlusses selbst.
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8.6.
Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien in Kraft.
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, den
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Heiko Hadjian | Anwaltskanzlei Hadjian
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