Create a Customized eine Vereinbarung über die Gewährung einer Spende Gratis

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Instructions

Bei einer Spende handelt es sich um eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung an eine gemeinnützige Körperschaft wie einer Stiftung, die diese Zuwendung zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke

Vereinbarung über die Gewährung einer Spende

zwischen
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Spender ist
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Anschrift:
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Telefon:
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Fax:
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E-Mail:
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(nachfolgend "Spender" genannt)
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und
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Sitz:
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Vertreten durch:
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Telefon:
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Fax:
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E-Mail:
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(nachfolgend "Spendenempfängr" genannt)
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( "Spender" und "Spendenempfängr" nachfolgend auch die "Vertragsparteien" oder einzeln als die "Vertragspartei" bezeichnet)
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SCHLIEßEN DIE FOLGENDE VEREINBARUNG:
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1.
Begriffsbestimmungen
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1.1.
Der Spendenempfänger ist
und ist als gemeinnützige Körperschaft anerkannt und betreibt bzw. fördert im Rahmen seiner Satzung u.a. soziale, landwirtschaftliche, kulturelle, religiöse, wissenschaftliche, gemeinnützige, wirtschaftliche oder politische Zwecke.
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2.
Vertragsgegenstand
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2.1.
Der Spender stellt zur Förderung des Spendenempfängers finanzielle Mittel in Höhe von
+ mit Worten
, geleistet wird dieser Betrag
.
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2.2.
Die Spende werden für einen
Zweck eingesetzt. Die finanziellen Mittel sollen zweckgebunden für Zwecke der
verwendet werden.
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2.3.
Eine Umwidmung der Spende ist
Zustimmungen des Spenders zulässig.
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2.4.
Eine zweckwidrige Verwendung kann den Spender zur Rückforderung der Spende nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigen.
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2.5.
Der Spendenempfänger verpflichtet sich zur Erteilung einer Zuwendbestätigung nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes (EStG).
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3.
Angabepflicht
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3.1.
Der Spendenempfänger verpflichtet sich gegenüber dem Spender innerhalb von
, nach Abschluss eines jeweiligen Kalenderjahres, einen detaillierten schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit und über die Verwendung der Spende in dem abgelaufenen Kalenderjahr zukommen zu lassen.
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4.
Zahlungsbedingungen
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4.1.
Die Zahlungen werden vom Spender dem Spendenempfänger durch
auf die oben angeführte Anschrift
erfolgt.
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4.2.
Bei der Zahlung ist ein Zweckbindungsvermerk des Spenders notwendig.
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5.
Kündigung des Vertrages
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5.1.
Das Spendenempfänger
berechtigt den Vertrag außerordentlich, ohne Einhaltung einer frist, zu kündigen , wenn der Spender die vertraglich vereinbarte unter Artikel 2. gennante Leistung nicht wie geschuldet erbringt.
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6.
Anwendbares Recht
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6.1.
Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Der Gerichtsstand ist
.
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7.
Schlussbestimmungen
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7.1.
Sollte sich eine Bestimmung als rechtsunwirksam oder undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Für den Fall, dass mindestens eine der Vertragsparteien ein Verbraucher ist, gelten anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung die gesetzlichen Regelungen. Sind beide Vertragsparteien Unternehmer, wird die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
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7.2.
Es wurden keine Nebenabreden getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.
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7.3.
Diese Vereinbarung ersetzt alle vorher getroffenen Absprachen der Vertragsparteien.
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7.4.
Jede Vertragspartei erhält eine schriftliche Ausfertigung des Vertrages.
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7.5.
Die Vertragsparteien tragen alle ihre Kosten im Rahmen dieses Vertragsschlusses selbst.
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7.6.
Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien in Kraft.
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, den
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Spender
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, den
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Spendenempfänger
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