Create a Customized einen Werkvertrag

This template was prepared by: Heiko Hadjian, Anwaltskanzlei Hadjian

Instructions

Für den Fall, dass Sie etwas bauen, umbauen oder reparieren möchten.

 

Werkvertrag

zwischen
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Parteienbezeichnung:
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Vor- und Nachname:
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Geburtsdatum:
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Geburtsort:
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Anschrift:
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Telefon:
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E-Mail:
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(nachfolgend " Auftraggeber " genannt)
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und
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Parteienbezeichnung:
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Vor- und Nachname:
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Geburtsdatum:
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Geburtsort:
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Anschrift:
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Telefon:
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(nachfolgend " Auftragnehmer " genannt)
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( Auftraggeber und Auftragnehmer nachfolgend auch die "Vertragsparteien" oder einzeln als die "Vertragspartei" bezeichnet)
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SCHLIEßEN FOLGENDE VEREINBARUNG:
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1.
Gegenstand des Vertrages
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1.1.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Ausführung von
nach Maßgabe der nachfolgenden Leistungsbeschreibung.
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Welche Unterlagen möchten Sie dem Vertrag zu Grunde legen?
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2.
Vertragsbestandteile
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2.1.
Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Vertragsabwicklung ist nur dieser Vertrag.
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3.
Ausführung
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3.1.
Der Auftragnehmer führt die in diesem Vertrag beschriebenen werkvertraglichen Leistungen fachgerecht und in unternehmerischer Eigenverantwortlichkeit aus.
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3.2.
Der Auftragnehmer
die erforderlichen Arbeitskräfte . Diese unterliegen ausschließlich seinem Weisungsrecht. Der Auftragnehmer ist für die Überwachung der Arbeitsausführung selbst verantwortlich.
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3.3.
Der Auftragnehmer versichert ausdrücklich, dass bei allen bei ihm beschäftigten Mitarbeitern die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Lohnsteuer, Sozialversicherung, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen erfüllt sind. Ein Verstoß gegen einen dieser Punkte kann die sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses nach sich ziehen.
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3.4.
Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften hat der
zu sorgen.
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4.
Ausführungstermine
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4.1.
Für die Erbringung der einzelnen Leistungen des Auftragnehmers wird ein Terminplan vereinbart. Die darin ausgewiesenen Fristen sind bindend und können nur mit Zustimmung des Auftraggebers geändert werden.
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4.2.
Vertragstermine sind:
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4.2.1.
Arbeitsbeginn:
.
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Zwischentermine:
.
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Fertigstellungstermin:
.
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4.3.
Werden die angegebenen Fristen überschritten, so hat der Auftragnehmer dies in jedem Falle unter Nennung der Gründe dem Auftraggeber unverzüglich
anzuzeigen und alles zu unternehmen, um Terminverzüge aufzuholen.
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5.
Arbeitsraum und Geräte
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5.1.
ist verpflichtet, die zur Ausführung der vertraglichen Aufgaben nötigen Räumlichkeiten und Arbeitsgeräte zu besorgen.
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6.
Vergütung
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Soll eine Pauschalvergütung oder eine Stundenvergütung vereinbart werden?
6.1.
Der Auftragnehmer erhält für die Erbringung der geschuldeten werkvertraglichen Lieferungen und Leistungen eine pauschale Festvergütung in Höhe von
+ mit Worten
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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6.2.
In der Vergütung ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Lieferungen und Leistungen notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Auftragnehmers anfallen.
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6.3.
Die Pflicht zur Versteuerung obliegt dem Auftragnehmer.
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7.
Zahlungsbedingungen
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Die Vergütung soll bezahlen werden
7.1.
Die Vergütung ist mit Abnahme des Werkes und Rechnungsstellung fällig.
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7.2.
Der Auftraggeber zahlt die Vergütung
zu Händen des Auftraggnehmers oder einer von ihm genannten Person mit Inkassovollmacht.
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7.3.
Eine Barzahlung hat der Auftragnehmer oder eine von ihm benannte Person nach Abs. 7.2. zu quittieren.
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8.
Kündigung
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8.1.
Der Vertrag tritt ab dem _____ in Kraft und läuft auf
Zeit . Er kann mit einer Frist von
zum
schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
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8.2.
Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vollständige Vergütung der ihm übertragenen Leistungen, jedoch unter Abzug dessen, was er infolge der Auflösung des Vertrages an Aufwendungen erspart.
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8.3.
Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm nur eine anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Lieferungen und Leistungen zu, soweit diese Lieferungen und Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.
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8.4.
Wird aus einem Grund gekündigt, den weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung erfolgte Lieferung und Leistung zuzüglich der Aufwendungen zu, die ihm aufgrund dieses Vertragsverhältnisses erwachsen.
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9.
Abnahme
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9.1.
Die Abnahme des Vertragsgegenstandes erfolgt durch körperliche Übergabe des Gegenstandes und vorbehaltslose Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Auftraggeber. Teilabnahmen finden
.
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9.2.
Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, dass von beiden Seiten zu unterzeichnen ist.
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9.3.
Ist die Leistung nicht vertragsgmäß und verweigert der Auftraggeber deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt die Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu benennender Mängel, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.
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9.4.
Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
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9.5.
Im Zeitpunkt der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw.Verschlechterung des Vertragsgegenstands auf den Auftraggeber über.
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10.
Mängel des Werkes
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10.1.
Der Auftragnehmer haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den werkvertraglichen Regelungen des BGB , der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz) zu.
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11.
Eigentum
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11.1.
Sofern der Auftraggeber das Eigentum an dem Vertragsgegenstand nicht bereits kraft gesetzlicher Vorschriften erwirbt, überträgt der Auftragnehmer erst
das Eigentum an den Aufragnehmer.
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12.
Terminänderung und Vertragsstrafe
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12.1.
Im Falle der schuldhaften Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Auftragnehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Auftraggeber entstehen.
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12.2.
Der
behält sich Terminplanänderungen im Rahmen des Gesamtterminplanes vor. Tritt eine solche Änderung ein und wird der Auftragnehmer von der Verschiebung rechtzeitig unterrichtet, so ist die Zahl der vereinbarten Werktage für die Ausführung der Gesamt- oder Einzelleistung einzuhalten, es sei denn der gesamte Terminplan würde nachhaltig so gravierend gestört, dass die Einhaltung der Ausführungsfrist nach Werktagen unzumutbar wäre.
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12.3.
Der Auftraggeber ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung eine Vertragsstrafe von
+ mit Worten
für
vom Auftragnehmer zu fordern, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.
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12.4.
Die Vertragsstrafe nach Abs. 12.3. darf nur bis zur Höhe von
% der Vertragssumme verlangen sein.
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12.5.
Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche
. Die verwirkte Vertragsstrafe wird im Falle der kumulativen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf diese angerechnet.
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12.6.
Bereits verwirkte Vertragsstrafen
durch Vereinbarung neuer Termine.
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13.
Nutzungsrecht
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13.1.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit Dritte mit Arbeiten betraut werden, muss sich der Auftragnehmer von dem Dritten vertraglich das Nutzungsrecht einräumen lassen.
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13.2.
Er stellt seinerseits den Auftraggeber von evtl. Ansprüchen Dritter frei.
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13.3.
Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gilt der Absatz 13.1. entsprechend für den bereits fertig gestellten Teil des Werkes.
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14.
Geheimhaltungspflicht
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Ich möchte Geheimhaltungspflicht für
14.1.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen geheim zu halten und sie oder Teile davon nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zugänglich zu machen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, dass Dritte keine Kenntnis von diesen vertraulichen Informationen nehmen können. Insbesondere werden die Vertragspartner nur solchen Mitarbeitern diese vertraulichen Informationen zur Kenntnis geben, die zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
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14.2.
Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch gegenüber Konzerngesellschaften, Unternehmen oder sonstigen Dritten, selbst wenn eine der Vertragsparteien daran direkt oder indirekt beteiligt ist.
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14.3.
Wünscht ein Vertragspartner vertraulichen Informationen an ein mit ihm verbundenes Unternehmen weiterzugeben, hat er den anderen Vertragspartner über eine solche Weitergabe von vertraulichen Informationen vorher zu unterrichten und sicher zu stellen, dass diese Unternehmen die in der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung getroffenen Regelungen ebenfalls anerkennen.
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14.4.
Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht:
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14.4.1.
;
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15.
Weitervergabe
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15.1.
Dem Auftragnehmer ist es
, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
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16.
Höhere Gewalt
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16.1.
Führt der Eintritt höherer Gewalt zu einer Unterbrechung der Arbeiten, werden die Parteien von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag für die Zeit der Unterbrechung der Arbeiten frei. Wird im Falle des Eintritts höherer Gewalt die Erfüllung der Leistung auf Dauer gänzlich verhindert, so sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere folgende Ereignisse: Krieg, Verfügungen von höherer Hand, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen, geologische Veränderungen und Einwirkungen.
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16.2.
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen
und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
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17.
Anwendbares Recht
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17.1.
Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Der Gerichtsstand ist
.
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18.
Schlussbestimmungen
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18.1.
Sollte sich eine Bestimmung als rechtsunwirksam oder undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Für den Fall, dass mindestens eine der Vertragsparteien ein Verbraucher ist, gelten anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung die gesetzlichen Regelungen. Sind beide Vertragsparteien Unternehmer, wird die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
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18.2.
Es wurden keine Nebenabreden getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses.
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18.3.
Diese Vereinbarung ersetzt alle vorher getroffenen Absprachen der Vertragsparteien.
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18.4.
Jede Vertragspartei erhält eine schriftliche Ausfertigung des Vertrages.
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18.5.
Die Vertragsparteien tragen alle ihre Kosten im Rahmen dieses Vertragsschlusses selbst.
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18.6.
Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien in Kraft.
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, den
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_____
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, den
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Heiko Hadjian | Anwaltskanzlei Hadjian
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